Unser Leistungsspektrum
Sprachauffälligkeiten im Kindesalter
- Störungen der Aussprache
- Sprachentwicklungsverzögerungen– und Störungen
- Störungen im grammatischen Bereich
- Eingeschränkter passiver– und aktiver Wortschatz
- Verbale Entwicklungsdyspraxie
- Näseln
- Durch LKG (Lippen-Kiefer-Gaumenspalte) bedingte Störungen
- AWVS—auditive Verarbeitungs– und Wahrnehmungsstörungen / durch Hörstörungen bedingte sprachliche Auffälligkeiten
- Myofunktionelle Störungen ( Störungen im Bewegungsablauf von Lippen und Zunge; Kau- und Schluckstörungen; infantiles Schluckmuster) z.B. im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung
- NF!T® - Neurofunktionstherapie nach Rogge
- Sprachliche Früherkennung
- Individuelle Elternberatung
Redeflussstörungen
- Kindliches Stottern und Poltern
- Stottern bei Jugendlichen
- Stottern bei Erwachsenen
Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen nach Hirnschädigungen
- Aphasie (Störungen der Sprache z.B. nach einem Schlaganfall)
- Dysarthrie (Störung des Sprechens und der Stimme)
- Sprechapraxie
(Beeinträchtigung des motorischen Ablaufes der Sprechbewegungen) - Dysphagie (Schluckstörung)
- Gesichts-/Zungenlähmungen
- Differenzierte Angehörigenberatung
- NF!T® - Neurofunktionstherapie nach Rogge
Stimmstörungen
- Funktionelle Stimmstörungen
- Organische Stimmstörungen
- Psychogene Stimmstörungen
Weitere Angebote und Leistungen
- Hausbesuche
- Legasthenietraining
- Elterntraining zur Sprachförderung im
familiären Umfeld - Vorträge zu den o.g. logopädischen
Arbeitsgebieten - Beratungen vor Ort in Kitas, Schulen etc.
- Stimmtraining für Lehrer, Erzieher und andere Sprechberufe
FAQ
Wie kann ich eine logopädische Behandlung bekommen?
Die logopädische Behandlung gehört zur medizinischen Grundversorgung und muss von einem Haus- oder Facharzt in Form von Sprach-, Sprech-, Schluck- oder Stimmtherapie gemäß dem Förderbedarf verordnet werden.
Da die Logopädie-Praxis Bärbel Murko ist für alle Kassen zugelassen ist, werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen. Die Behandlung muss spätestens 14 Tage nach Ausstellung des Rezepts (Heilmittelverordnung) begonnen werden.
Folgende Ärzte können eine Verordnung zur Sprachtherapie, Sprechtherapie, Schlucktherapie, Atemtherapie oder Stimmtherapie ausstellen:
- Allgemeinmediziner
- Internist
- Kinderarzt
- HNO-Arzt/ Phoniater/ Pädaudiologe
- Neurologe
- Kieferorthopäde
- Zahnarzt
Selbstverständlich können Sie sich auch direkt an mich wenden, denn eine private Kostenübernahme ist ebenfalls möglich.
Therapie: Wie lange, wo und wie?
Eine Therapieeinheit dauert 30 , 45 oder 60 Minuten. Die Therapiedauer ist jeweils abhängig vom Förderbedarf. In der Regel findet die Therapie 1-2 Mal pro Woche innerhalb unserer Praxisräume statt. Sie kann in Einzel- oder Gruppentherapie erfolgen. Hausbesuche sind nach ärztlicher Verordnung ebenfalls möglich.
Zuzahlungspflicht?
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres schreiben die gesetzlichen Krankenkassen einen Eigenanteil von 10,00 € pro Rezept plus 10% des Rezeptwertes vor. Bis dahin sind Kinder und Jugendliche von jeglichen Zuzahlungen befreit. Die entsprechenden Zuzahlungen haben die logopädischen Praxen einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen zu verrechnen.
Was muss ich mitbringen zum Termin?
Folgende Unterlagen sind zum Termin mitzubringen:
- eine gültige Heilmittelverordnung (Ausstellungsdatum darf nicht älter als 14 Tage sein)
- für Kinder: einen aktuellen Hörtest
- evtl. Berichte bereits stattgefundener Therapien, wie z.B. Logopädie, Physiotherapie oder Ergotherapie
- evtl. Berichte von Lehrer/innen, Kindergärten, sonstigen Institutionen
- evtl. Berichte von Akutkrankenhäusern oder Rehakliniken
Behandlungskonzept
Jede meiner Behandlungen beginnt mit einer ausführlichen Diagnostik. Zusammen mit dem ärztlichen Befund bilden diese Ergebnisse die Grundlage für die Auswahl der Behandlungsmethode.
In einem umfassenden und individuellen Beratungsgespräch erhalten Sie Informationen über Ursache und Auswirkungen der Kommunikationsstörung. Danach lege ich gemeinsam mit Ihnen Therapieziele fest und entwickeln einen individuell abgestimmten Behandlungsplan.
In der folgenden Behandlungsphase werden kontinuierlich die bereits erreichten Therapieziele überprüft und diese gegebenenfalls Ihnen oder Ihrem Kind angepasst.
Ich lege besonderen Wert auf die Einbeziehung des sozialen Umfeldes, sowie den Austausch mit den behandelnden Ärzten und entsprechenden Institutionen wie Kindertagesstätten, Familienzentren, Schulen etc…
Die Therapien sind so unterschiedlich und vielfältig wie die Menschen, die zu mir kommen.